„Medizinische Einrichtungen haben im Rahmen eines Behandlungskontextes dann Zugriff auf alle ePA-Inhalte. „, so schreibt es richtigerweise die Bundesärztekammer auf ihren Seiten.
Für mich stellt dieses den gläsernen Patienten dar, denn nunmehr kann jede medizinische Einrichtung auf alles in der ePA eines Patienten zurückgreifen. Zwar können Sie einzelnen Inhalten widersprechen, dass diese eben gerade nicht in der ePA erfasst werden, doch wie aufwendig ist das denn? Grundsätzlich werden also erst einmal alle Gesundheitsdaten von Ihnen in Ihrer ePA erfasst.
Darüber hinaus werden dann Ihre persönlichsten Daten, die Gesundheitsdaten, (noch) anonymisiert der Forschung zur Verfügung gestellt. In meinen Augen ist es hier nur eine Frage der Zeit, bis dieses aufgehoben wird. Wenn Daten irgendwo zur Verfügung stehen, wurden in der Vergangenheit die ermöglichten Zugriffe stets weiter ausgebaut.
Und was ist, wenn Arbeitgeber zukünftig auch Zugriff darauf erhalten werden? Es wird so kommen, dass jeder, der ein „berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen kann“ Zugriff auf die zentral von Ihnen gespeicherten Krankheitsdaten erhalten wird. Arbeitgeber haben diesbezüglich stets ein berechtigtes Interesse, nachvollziehbarer Weise.
Hier haben wir als Privatärzte einen großen, sehr großen, Vorteil! Wir unterliegen nicht der Hilfestellung zum gläsernen Patienten.
In der letzten Woche hatte ich einen Patienten in der Sprechstunde, der gesetzlich krankenversichert ist. Er fragte mich, ob ich seine Daten weiterleiten würde. Mir war gleich klar, worauf das hinausläuft.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so können Sie der Datenerfassung im Rahmen der ePA bei Ihrer Krankenkasse widersprechen. Dann dürfen(!!) keine Daten mehr über Sie ausserhalb der Arztpraxis erfasst werden. Möglicherweise haben Sie in diesem Fall lästige Diskussionen am Tresen mit den MFAs darüber zu führen, weshalb und wieso Sie sich gegen die ePA entschieden haben. Das alleine finde ich schon vermessen und würde mich auf so eine Diskussion nicht einlassen. Ich lasse mich mit der Bäckerin auch nicht auf die Diskussion ein, wieso ich 3 Roggenbrötchen gekauft habe und nicht 2 Sesambrötchen und ein Roggenbrot. Das ist einzig und allein meine Entscheidung.
Hier kommt der angesprochene Vorteil der Privatärzte ganz deutlich zum Tragen. Als Privatarzt habe ich ausschließlich mit Ihnen ein Vertragsverhältnis. Würde ich Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung woanders hinübertragen, so würde ich mich strafbar machen, weshalb die Daten von Ihnen nur im Rahmen der Abrechnung (Diagnose und Abrechnungsziffern) an die Abrechnungsstelle übertragen werden. Weitere Daten wie im Rahmen der ePA Erfassung, werden an niemanden übertragen. Sollte Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder wer auch immer, bei mir nach irgendetwas nachfragen, werde ich darüber niemals Auskunft erteilen, da einzig und alleine zwischen mir und Ihnen ein Vertragsverhältnis entstanden ist. Niemand kann und darf über die bei mir von Ihnen gespeicherten Daten Auskunft erhalten, außer natürlich Sie selbst. Was Sie dann mit Ihren eigenen Daten anstellen und wem Sie diese zur Verfügung stellen, obliegt selbstverständlich einzig und alleine Ihnen.